Als T+K Versicherungsmakler GmbH unterwerfen wir uns folgenden Regelungen und verstehen diese
als unseren Verhaltenskodex, welcher auch für alle unsere Mitarbeiter bindend ist:
1. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler erfolgt auf der Basis von Vertrauen, Integrität
und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns bzw. Versicherungsmaklers.
2. Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung des Kunden, die sich an seinen
Bedürfnissen orientiert und bei Versicherungsmaklern regelmäßig aus der Breite des Marktes
erfolgt. Das berechtigte Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.
3. Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung
der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgl. § 299 StGB), der
klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur
Vermeidung von Kollisionen privater und geschäftlicher Interessen.
4. Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriften
beachtet. Des Weiteren werden die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen
Vorschriften eingehalten.
5. Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit
besonderer Sorgfalt. Es wird daher beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung
und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.
6. Zu den Grundlagen der Versicherungsvermittlertätigkeit gehört die Beratung und Betreuung des
Versicherungsnehmers auch nach Vertragsabschluss während der Dauer des Versicherungs-
verhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leitungsfall.
7. Bei der Abwerbung bzw. einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird stets das
Kundeninteresse beachtet. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen
zu befragen. Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungsbereich kann eine Abwerbung
von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein.
Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil
ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.
8. Die stetige Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler.
Entsprechende Nachweise der Weiterbildung werden stets vorgehalten.
9. Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen
etc., wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungsvermittler, speziell als
Versicherungsmakler keine Beeinträchtigung erfahren darf.
10. Das bewährte Ombudsmannsystem der Versicherungswirtschaft bietet dem Kunden ein unabhängiges,
unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit Versicherungs-
unternehmen sondern auch mit Versicherungsvermittlern. Der Kunde wird vom Versicherungsvermittler
auf das bestehende System in geeigneter Form hingewiesen.
T+K Versicherungsmakler GmbH I Frankenberger Landstraße 9 I 09661 Rossau/OT Seifersbach I Impressum I Compliance- und Verhaltensregeln