Versicherungsmakler GmbH

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Als T+K Versicherungsmakler GmbH unterwerfen wir uns folgenden Regelungen und verstehen diese

als unseren Verhaltenskodex, welcher auch für alle unsere Mitarbeiter bindend ist:

 

 

 

1.       Die Tätigkeit als Versicherungsmakler erfolgt auf der Basis von Vertrauen, Integrität

und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns bzw. Versicherungsmaklers.

 

2.       Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung des Kunden, die sich an seinen

Bedürfnissen orientiert und bei Versicherungsmaklern regelmäßig aus der Breite des Marktes

erfolgt. Das berechtigte Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.

 

3.       Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung

der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgl. § 299 StGB), der

klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur

Vermeidung von Kollisionen privater und geschäftlicher Interessen.

 

4.       Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriften

beachtet. Des Weiteren werden die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen

Vorschriften eingehalten.

 

5.       Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit

besonderer Sorgfalt. Es wird daher beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung

und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.

 

6.       Zu den Grundlagen der Versicherungsvermittlertätigkeit gehört die Beratung und Betreuung des

Versicherungsnehmers auch nach Vertragsabschluss während der Dauer des Versicherungs-

verhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leitungsfall.

 

7.       Bei der Abwerbung bzw. einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird stets das

Kundeninteresse beachtet. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen

zu befragen. Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungsbereich kann eine Abwerbung

von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein.

Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil

ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.

 

8.       Die stetige Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler.

Entsprechende Nachweise der Weiterbildung werden stets vorgehalten.

 

9.       Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen

etc., wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungsvermittler, speziell als

Versicherungsmakler keine Beeinträchtigung erfahren darf.

 

10.   Das bewährte Ombudsmannsystem der Versicherungswirtschaft bietet dem Kunden ein unabhängiges,

unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit Versicherungs-

unternehmen sondern auch mit Versicherungsvermittlern. Der Kunde wird vom Versicherungsvermittler

auf das bestehende System in geeigneter Form hingewiesen.

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